Anwaltliche Beratung und Vertretung

Obwohl wir als externe Datenschutzbeauftragte und Projektmanager im Datenschutz bekannt sind, besteht unser Kerngeschäft als Rechtsanwälte naturgemäß nach wie vor in der Rechtsberatung und rechtlichen Vertretung vor Gericht oder außergerichtlich. Wir vertreten dabei rechtlich gegenüber Aufsichtsbehörden sowie bei der Inanspruchnahme durch Betroffene.

Gerade in jüngster Zeit rollen wieder Abmahnwellen durch Unternehmen, etwa wegen des fehlerhaften Einsatzes von Google Fonts, nicht ordnungsgemäß eingeholten Einwilligungen über Consent-Tools (Cookie-Banner), fehlerhafter Datenschutzerklärungen und vielem mehr.

Auch die Aufsichtsbehörden sind nicht untätig und verhängen selbst bei geringeren Datenschutzverstößen oft empfindliche Geldbußen, gegen die sich Unternehmen nur dann erfolgreich zur Wehr setzen können, wenn sie sachkundig vertreten sind. Der Verhängung einer Geldbuße gehen meist Aufforderungen der Aufsichtsbehörden zur Stellungnahme zu bestimmten Sachverhalten voran. Diese können zurückzuführen sein auf sogenannte „anlasslose“ Überprüfungen (siehe z.B. BayLDA https://www.lda.bayern.de/de/kontrollen_stabsstelle.html ), aber auch auf „anlassbezogene“ Überprüfungen aufgrund erfolgter Beschwerden von Kunden, Mitarbeitern oder Wettbewerbern.

Sollten Sie mit solchen Situationen konfrontiert werden, empfiehlt es sich gemeinhin sich an Spezialisten zu wenden. Wir von THALES stehen Ihnen in schwerer Stunde zur Seite. Wir führen für Sie Verhandlungen mit Betroffenen-Vertretern und Aufsichtsbehörden und verteidigen Sie gerichtlich, sollte es tatsächlich einmal soweit kommen, dass Sie verklagt werden oder sich gegen Geldbußen zur Wehr setzen möchten.