Rechtsmonitoring

Ebenso wie dies in allen anderen Rechtsbereichen auch der Fall ist, unterliegt auch das Datenschutzrecht permanenter Veränderung. Einerseits werden Gesetze neu erlassen, verändert oder aufgehoben. Andererseits führen neue Verlautbarungen der Aufsichtsbehörden oder gerichtliche Entscheidungen auf nationaler oder EU-Ebene zu Anpassungserfordernissen der bestehenden Datenschutzpraxis.

Das alles zu überblicken ist schon für Juristen eine Herausforderung. Für juristische Laien ist es kaum möglich, hier einen Überblick zu behalten. Selbst in engagierten Compliance-Abteilungen ist es selten möglich, zeitnah all die sich aus Rechtsänderungen ergebenden Handlungserfordernisse rechtzeitig zu identifizieren.

Da wir bei THALES tagtäglich mit diesen neuen Herausforderungen im Datenschutz konfrontiert sind, sind wir in der Lage Ihnen und Ihrem Unternehmen einen regelmäßigen Überblick über die wesentlichen Änderungen und neuen Herausforderungen im Wege des Rechtsmonitorings zu verschaffen. Wir werten neue Gesetze und Gesetzesänderungen aus, identifizieren Handlungserfordernisse bei geänderter Rechtslage, sichten Urteile und informieren Sie darüber.

Sollten Sie Interesse an einem Rechtsmonitoring im Datenschutz haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir stellen Ihnen dieses auch gerne ohne zusätzliche Beauftragung als Datenschutzbeauftragte oder Projektmanager für ein überschaubares Honorar zur Verfügung. Soweit Sie uns als externe Datenschutzbeauftragte oder Projektmanager zur Umsetzung der DSGVO-Vorgaben betrauen, ist das Rechtsmonitoring selbstverständlich inklusive.