Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden

THALES Rechtsanwälte betreut in jüngerer Zeit auch Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden bei der Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung sowie der zugehörigen Landesdatenschutzgesetze. So stellen wir zum Beispiel mit großem Erfolg für eine bayerische Stadt sowie eine Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz den externen Datenschutzbeauftragten.

Eine besondere Herausforderung für Städte und Gemeinden stellt die vollständige und strukturierte Erfassung sämtlicher Verarbeitungstätigkeiten dar. Das nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Verarbeitungstätigkeiten in den Bereichen Zentrale Dienste (z.B. Büroleitung; Personal und Organisation; Presse- und Öffentlichkeitsarbeit usw.), Bauen und Umwelt (z.B. Bauleitplanung, Raumordnung, Landesplanung, Verkehrsplanung; Tiefbau, Hochbau; Umwelt- und Naturschutz, Erschließungs- und Ausbaubeiträge usw.), Bürgerdienste (z.B. Bürgerbüro, Personenstands-, Bestattungswesen, Staatsangehörigkeit; Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Landwirtschaft; Kindertagesstätten usw.), Finanzen (z.B. Haushalt und Finanzcontrolling, Buchhaltung, Kostenmanagement;  Zahlungsabwicklung und Vollstreckung; Abgaben usw.).

Hinzu kommt eine Vielzahl nahezu kaum zu übersehender Datenkategorien, Betroffener und Datenempfänger, deren erstmalige Erfassung einen außerordentlich großen Aufwand für die Mandanten mit sich bringt. Eine weitere Herausforderung für Städte und Gemeinden ist die Ermittlung der jeweiligen Rechtsgrundlagen für die vorhandenen Verarbeitungstätigkeiten.

Den Mandanten von THALES Rechtsanwälte kommt hier die bereits erfolgte und durchstrukturierte Aufarbeitung der typischen Verarbeitungstätigkeiten von Städten und Gemeinden in unserem THALES DSMS zugute. Dies erspart den Städten und Gemeinden einen ganz wesentlichen Aufwand bei der Erfassung ihrer Verarbeitungstätigkeiten, da wir diesen die bereits von uns erarbeiteten Mustervorlagen verfügbar machen können. Da für die Ermittlung der Rechtsgrundlagen umfangreiche Kenntnisse auch der über die Datenschutzvorschriften hinausgehenden verwaltungsrechtlichen Gesetze erforderlich sind, sind wir als THALES Rechtsanwälte aufgrund unserer juristischen Expertise prädestiniert hier kompetent zu unterstützen.

Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn auch Sie für Ihre Stadt oder Gemeinde auf der Suche nach datenschutzrechtlicher Beratung oder einem externen Datenschutzbeauftragten sind. Gerne nennen wir Ihnen unsere Referenzen.