Hinweisgeberschutz-Gesetz
Thales bietet interaktiven Workshop

Mit Wirkung zum 2. Juli 2023 tritt das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft (Bundesgesetzblatt Teil I – Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – Bundesgesetzblatt).

Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten müssen die Vorschriften des HinSchG erst ab dem 17. Dezember 2023 eingehalten, für alle anderen Unternehmen ist Stichtag der 2. Juli 2023. Verstöße gegen das Gesetz sind mit Geldbußen bis zu 50.000 € bewehrt. Daneben stehen Schadensersatzansprüche betroffener Personen im Raum.

Nutzen Sie jetzt das Thales Workshop-Angebot:

Sie möchten jetzt sicher gehen und Ihr rechtskonformes Meldesystem im eigenen Unternehmen etablieren? Thales hat hier einen interaktiven Workshop aufgesetzt:

„Das sichere Meldesystem – der Workshop von Thales“
Implementierung belastbarer Prozesse im Rahmen des neuen Gesetzes zum Hinweisgeberschutz.“ Fragen Sie jetzt an.

Sogenannte Whisteblower sind ab Ende des Jahres in mittelständischen Unternehmen ab 50 Beschäftigten besonders geschützt. Entsprechend betroffene Betriebe sind jetzt in Bringschuld und tun gut daran, sich umfassend zu informieren. S gilt jetzt alle Vorbereitungen zu treffen, was genau jetzt entschieden, initiiert und letztlich umgesetzt werden muss.