Sie sind Auftragsverarbeiter?

Immer dann, wenn Sie personenbezogene Daten für Ihren Auftraggeber verarbeiten, z.B. als Cloudanbieter, ausgelagertes Rechenzentrum, IT-Dienstleister mit der Möglichkeit auf personenbezogene Daten zugreifen zu können, als Letter- oder Mailingshop und vieles mehr, gelten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Damit gehen vielfältige Pflichten einher. Aber nicht nur die DSGVO selbst verlangt von Ihnen die Einhaltung bestimmter datenschutzrechtlicher Vorgaben. Auch Ihr Auftraggeber erwartet von Ihnen oft eine überobligatorische Datenschutz-Compliance, die weit über das hinausgehen kann, was die DSGVO bereits fordert. Das macht Ihr Auftraggeber deshalb, weil dieser ebenfalls wieder Auftraggeber hat, die von Ihm erwarten nur solche Subunternehmer einzusetzen, die sich an deren Vorgaben halten. So kann es zu einer Kette von Verträgen kommen, die bis zum letzten Supplier, allen dazwischengeschalteten Dienstleistern, dieselben Vorgaben auferlegen, die der OEM vorgibt. Wenn Sie Ihre Aufträge behalten wollen, sollten Sie daher den Datenschutz ernst nehmen. Auch als Auftragsverarbeiter steht Ihnen THALES mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.